Hinweisgebersystem der Enapter AG
Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen in der Enapter AG oder auch nur einen Verdacht? Dann teilen Sie uns dies bitte mit. Damit schützen und unterstützen Sie uns alle. Ihre Daten behandeln wir vertraulich, auf Wunsch bleiben Sie anonym. Wir gehen allen Hinweisen behutsam und verantwortungsvoll nach.
Fragen und Antworten
Sie helfen uns, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Enapter AG oder auch andere Personen entgegen dem Interesse unseres Unternehmens oder sonst nicht korrekt handeln, und dies melden. Dazu gehören schwere Compliance-Verstöße und Straftaten wie Korruption und Betrug, Diebstahl und Unterschlagung, Nötigung und Mobbing, aber auch andere Regelverstöße wie Diskriminierung, Machtmissbrauch oder umwelt- oder menschenrechtsbezogene Risiken und andere Pflichtverstöße. Auch noch bevorstehende oder geplante Verstöße dürfen und sollen gemeldet werden. Auch bloße Verdachtsmomente können gemeldet werden. Selbst wenn diese sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen, drohen dem hinweisgebenden Personen keinerlei Nachteile.
Für Beschwerden und zur Meldung von Notfällen ist das Hinweisgebersystem allerdings nicht geeignet!
Mit der Entgegennahme und der Bearbeitung von Hinweisen haben wir die Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek beauftragt. Die Kanzlei nimmt die Aufgaben einer internen Meldestelle für die Enapter AG wahr.
Ihnen stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung:
Sie können Ihre Meldung persönlich, telefonisch, per E‑Mail, per Brief, per Webformular (deutsch, englisch) oder Fax unter den folgenden Kontaktdaten einreichen.
Dr. André-M. Szesny, LL.M.
Heuking Kühn Lüer Wojtek PartmbB
Georg-Glock-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf
Tel. +49 211 600 55-217
Fax +49 211 600 55-210
E-Mail enapter-wb@heuking.de
Webformular (deutsch, englisch)
Schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau, nennen Sie die beteiligten Personen, Zeit und Ort des Geschehens und teilen Sie Namen möglicher Zeugen mit. Schicken Sie, falls möglich, auch Dokumente wie Bilder, E-Mails usw., die den Verdacht stützen.
Sie entscheiden, welche Daten Sie angeben, ob Sie anonym bleiben möchte oder ob Sie den von uns eingesetzten Vertrauenspersonen für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Binnen sieben Tagen nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung, sofern Sie Kontaktdaten hinterlassen haben. Binnen weiterer drei Monate erhalten Sie eine Rückmeldung zu dem weiteren Umgang mit Ihrer Meldung sowie den getroffenen Maßnahmen, insoweit durch diese Rückmeldung keine internen Ermittlungen gefährdet und keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Alle Angaben zu Ihrer Person werden vertraulich behandelt, auf Wunsch dürfen Sie Ihre Meldung sogar anonym abgeben.
Das Hinweisgebersystem entspricht den einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Alle Meldungen werden durch Vertrauensanwälte entgegengenommen und verantwortungsvoll verarbeitet, bevor sie an die zuständige Stelle der Enapter AG weitergeleitet werden.
Die Dokumentation Ihrer Meldung bei der Enapter AG wird spätestens drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Hinweisgeber unterliegen arbeitsrechtlichem Schutz, wenn sie im Zeitpunkt der Meldung an die interne Meldestelle hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass die von ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprachen. Zudem muss die Meldung einen Sachverhalt betreffen, der dem Hinweisgeberschutzgesetz unterfällt, also insbesondere Straftaten oder schwere Ordnungswidrigkeiten. Sie dürfen keine arbeitsrechtlichen Nachteile erleiden. Das gilt auch dann, wenn sich ein gemeldeter Verdacht im Nachhinein als unbegründet herausstellt
Sie können uns bei Rückfragen telefonisch oder per E-Mail erreichen. Im Zweifel ist die Nutzung des Hinweisgebersystems sinnvoll. Unsere Vertrauensanwälte gehen mit eingehenden Meldungen verantwortungsvoll und umsichtig um und bearbeiten sie vor dem Hintergrund eines großen Erfahrungsschatzes.